Unsere Leistungen
- Licht Technik Verleih, Sound Technik Verleih, Deco Verleih, - Dekoration Verleih,
- Deko Verleih, - Hüpfburgen Verleih, - XXL Eventmodule, - XXL Rutsche, Veranstaltungs Service,
- Stühle Verleih, - XXL Fun Boxen, - XL Spiele, - Animation,- Zelte Verleih, - Event Service, - Lüfter Verleih,
- Kühl & Eisschränke Verleih, - Klappfix Campinganhänger & Transportanhänger Verleih, Led Verleih,
- Werkzeuge Verleih, - Schlauchboot Verleih, - Fahrrad Verleih, - Instrumente Verleih, - Laser Verleih,
- Bar & Gastro Zubehör Verleih, - Partyzubehör, - DJ Set, - Campingzubehör Verleih, - PA Verleih,
- Kinder Spielsachen Verleih, Kabel Verleih, - Kraftstromzubehör Verleih, - Event Zubehör Verleih,
- Gebläse Verleih, Open Air Zubehör, Festival Zubehör,
LichtSoundDeco-Event's ist ein Unternehmen, welches sich von A - Z um Ihre Veranstaltung kümmert.
Wir begeistern unsere Kunden mit besonderer Fachkompetenz in Planung, Organisation und detailgenauer Durchführung außergewöhnlicher Veranstaltungen.
Sie können uns als Generalunternehmer oder für Teilbereiche im Eventmanagement einsetzen.
Vom Verleih für Hüpfburgen, Wasserpark, XXL Riesen Rutschen, In & Outdoor XXL Spielen, Licht, Sound, Deco, Event-/Veranstaltungszubehör, oder einer unserer 3D- & UV-Installationen, der Suche nach dem passenden Ort bis zur Organstation und Durchführung Ihres Events, bieten wir ein abgestimmtes musikalisches bzw. künstlerisches Rahmenprogramm.
Wir sind ein junges, dynamisches und sehr flexibles Unternehmen. Sie können uns jederzeit, egal ob langfristig oder kurzfristig, kontaktieren. Wir sind für Sie da.
Ob großes Firmenevent, ob private Feier oder Eine Öffentliche Veranstaltung In oder Outdoor – gern beraten wir Sie unverbindlich. Als Eventagentur legen wir großen Wert auf individuelle Wünsche sowie eine kostenbewußte Kalkulation im Rahmen Ihres Budgets.
Mit einem Event schaffen wir einmalige Ergebniswelten und emotionale Höhepunkte, die positiv in Erinnerung bleiben und gerade deshalb erfolgreich Ihre Kommunikationsziele transportieren. Dafür ist uns keine Idee zu klein und keine Herausforderung zu groß.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Mietbedingungen: 1.Vermietung:
Allgemeines: Die Vermietung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu diesen nachstehenden Bedingungen, die von den Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Abweichungen und Nebenabreden vom Vertrag oder diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Etwaigen Miet- oder Lieferbedingungen des Kunden/Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
1.1 Der Mieter übernimmt das Event Modul in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
1.2 Das Event Modul ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang.
1.3 Die Firma LichtSoundDeco Events Inh.: D. Schmidt übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung des gemieteten Event Modul entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.
2. Zusätzliche Kosten:
Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn das Event Modul stark verschmutzt zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir je nach Zeit Aufwand 25,00 € pro Stunde für die Reinigung.
2.2 Wird das Event Modul nass oder feucht zurück gegeben so berechnen wir eine Gebühr von 20,00 €. Für kleine Event Module, für die großen Event Module (z.B. Riesenrutsche) 40,00 € zur Trocknung. Dazu kommen in jedem Fall pro angefangene Stunde sowie Person mindestens 25,00 €.
2.3 Wird das Event Module während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter in vollem Umfang, wenn das Event Modul oder das Zubehör entwendet wurde.
3. Elektrisches Gebläse:
Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.
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4. Aufstellfläche (gilt nur für Selbstabholer):
Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras – bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen, (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Vor dem Aufblasen ist das Event Modul so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
5. Aufblasen (gilt nur für Selbstabholer):
Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann.
Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
6. Luft aufblasen und ablassen:
Niemand darf während des Aufblasen oder Ablassens der Luft in dem Event Modul sein bzw. darin oder darauf herumspringen. Achtung!: Es darf niemand in das Event Modul, bevor diese vollständig aufgeblasen
ist. Bei Sturm, starkem Wind oder Niederschlag darf das Event Modul nicht benutzt werden. Es ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o.ä.) sofort von dem Mieter außer Betrieb zunehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.
7. Aufsichtsperson (gilt nur für Buchungen ohne Betreuung):
Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Event Modulen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist. Das Event Modul muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtig werden.
7.1 Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass dieses Event Modul nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr.
7.2 Empfehlung des Herstellers: Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.
* Achtung Wichtige Sicherheitshinweise!: Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und oder das Event Modul beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.
* Achtung! Kinder Event Module sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen. Welche Altersgruppen zugelassen sind, entnehmen sie der Bedienungsanweisung des Herstellers.
8. Kaution: Es wird eine Kaution bei Abholung/Lieferung fällig. Sollte das Event Modul oder das Zubehör Beschädigungen aufweisen, verschmutzt oder nass sein, behalte ich mir vor die gezahlte Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.
9. Zahlungsbedingungen: Der Mieter zahlt per Vorkasse, so wie im Mietvertrag oder Rechnung schriftlich vereinbart. Bei einer Buchung / Vertragsabschluss ist eine
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Anzahlung fällig, die Höhe der Anzahlung wir je nach Vereinbarung mit dem Vermieter in dem Mietvertrag oder Rechnung vereinbart. Eine Buchung kommt erst für beide Seiten zustande, wenn der Vermieter den Mietvertrag unterschieben und die Anzahlung zum vereinbarten Zahlungsziel erhalten hat.
9.1 Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellen der Mietsache vorgenommen. Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Rechnungsbetrages ist bei Rechnungserhalt durch den Mieter sofort fällig. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Vermieters in Hannover. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2 Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Etwaige Bankspesen trägt der Mieter.
9.3 Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB in Ansatz zu bringen.
9.4 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter, von etwaigen weiteren mit dem Mieter geschlossenen Verträgen zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt oder Kündigung des Vermieters aus einem der zuvor genannten Gründe schließen etwaige Ersatzforderungen des Mieters gegen den Vermieter aus. Das Recht des Vermieters, vom Mieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
9.5 Des weiteren berechtigen die in diesem Abschnitt genannten Gründe den Vermieter, Sachen, die er unter Eigentumsvorbehalt an den Mieter verkauft hat, auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, daß der Mieter in einem anderen mit dem Vermieter geschlossenen Vertragsverhältnis in Verzug geraten ist. Die Rücknahme einer vermieteten oder verkauften Sache berechtigt den Vermieter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des jeweiligen Vertrages.
10. Zeitlicher Rahmen: (gilt nur für Buchungen mit Lieferung / Betreuung)
Der Mieter räumt dem Fahrer/Lieferanten eine Toleranzzeit von 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und 2 Stunden nach Veranstaltungsende zum Anliefern, Aufbauen, Abbauen und Abtransportieren ein.
11. Versicherung / Haftung des Mieters
Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle von der Mietsache ausgehenden und in Zusammenhang mit der Mietsache stehenden Gefahren. Gegebenenfalls hat der Mieter entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen.
11.2 Während der Mietzeit haftet der Mieter auch für Untergang, die Unterschlagung, den Transportmittel- Unfall, Diebstahl oder Strom-/ Spannungsschäden und Bedienungsfehler seiner Untergebenen an der Mietsache. Der Vermieter kann Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs-/ Wiederherstellungswertes geltend machen. Als Grundlage des Ersatzanspruches des Vermieters bei der
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Wiederbeschaffung von untergegangenen Mietsachen dienen die aktuellen Preislisten des Event Modulhandels.
11.3 Die Mietsache kann auf Kosten des Mieters vom Vermieter zwangsversichert werden, wenn eine Gefahr für die Mietsache vorauszusehen ist und der Mieter keinen Nachweis einer Versicherung erbringen kann.
12. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Vereinbarte Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist, oder konkludent durch Inempfangnahme durch den Mieter. Im Falle konkludenten Vertragsschlusses ist der Mieter verpflichtet, die vom Vermieter für die empfangene Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Miete zu zahlen.
12.1 Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend. Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht geleistet. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Kunden.
12.2 Werden Nebenleistungen vereinbart, wie Transport, Versicherung, Auf- oder Abbau, sind diese gesondert zu vergüten.
12.3 Wenn die gemietete Sache nicht am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit wieder beim Vermieter eingetroffen ist, gerät der Mieter in Verzug. Er hat dem Vermieter verschuldensunabhängig den dem Vermieter hieraus erwachsenden Verzugsschaden zu ersetzen, mindestens jedoch in Höhe der Miete, die sonst für die Dauer des Verzuges fällig werden würde.
13. Stornierungsbedingungen:
Die Buchung ist mit dieser Bestätigung verbindlich. Sie kann vom Mieter vor Mietbeginn 30 Tage zuvor kostenlos storniert werden. Ab 29 Tage zuvor wird dem Mieter 30 %, ab 4 Tage 75 %, am Veranstaltungstag 100 % der bestellten Leistung in Rechnung gestellt.
13.1 Der Vermieter behält sich eine Vermietungsabsage durch Gründe wie z.B. höhere Gewalt, Rufschädigung o.ä. vor. Eine gesonderte Begründung zur Vermietungsabsage durch den Vermieter ist nicht nötig. Der Vermieter ist in solchen Fällen nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
Sollte das Wetter am Tag der Veranstaltung den Aufbau und damit auch den Einsatz der Event Module nicht zulassen, können Mieter aber auch Vermieter einen neuen Termin für die Nutzung vereinbaren.
13.2 Sie und der Vermieter können auch ein zurück treten vom Vertrag vereinbaren, das ist nur möglich, im gegenseitigen Einverständnis, wenn auf Grund der Wetterlage (starker Regen, starker Wind ect.) das Event Modul nicht aufgebaut und eingesetzt werden kann. In solchen Fällen aber Bearbeitungs-, Ein oder Ausleger, sowie alle anderen dem Vermieter entstanden kosten an.
In diesem Fall ist mit dem Vermieter, eine frühzeitige Rückgabe des Event Moduls zu vereinbaren.
13.3 Bei nicht abholen wegen einer Wetterlage (Regen, starker Wind ect.), ist mit dem Vermieter direkt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bevor der Vereinbarte Abhol- / Liefertermin zur Übergabe des Event Modul statt finden soll. Sollte ein Vereinbarter
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Termin nicht eingehalten werden, so berechnet der Vermieter die ihm entstanden kosten.
13.4 Der Vermieter behält sich das Recht offen, eine Prüfung ob eine Veranstaltungs- absage/Vertragsrücktritt auf Grund einer Wetterlage (Regen, starker Wind ect.) seitens des Mieter gerechtfertigt und plausibel ist. Sollte der Vermieter bei einer möglichen Prüfung feststellen, dass durch einer vorgebrachten Wetterlage (Regen, starker Wind ect.) keine Beeinträchtigung für den Aufbau oder Betrieb vorgelegen hat, ist er berechtigt 40% des Mietpreises in Rechnung zu stellen.
13.5 Sollte auf Grund einer Wetterlage (Regen, starker Wind ect.), nachweislich kein Einsatz der Event Module möglich sein, können beide Parteien einen Rücktritt vom Mietvertrag vereinbaren. In diesem Fall werden für den Mieter nur Mietkosten für die angefallene Zeit berechnet.
13.6 Sind im Mietvertrag zusätzlich Serviceleistungen (Transport, Auf und Abbau, oder Hilfe beim be- und entladen, u.s.w.) durch den Vermieter vereinbart, werden nur die tatsächlichen Kosten der bereits erbrachten Serviceleistungen (Transport, Auf- und Abbau) berechnet.
14. Untervermietung
Eine Unter- oder Weitervermietung der Mietsache ist dem Mieter nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Der Mieter haftet in jedem Falle dem Vermieter gegenüber, als wenn er die Mietsache selber in Benutzung hätte. Die Vereinbarungen dieses Mietvertrages einschließlich dieser AGB gelten gleichermaßen für das Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter.
15 Open Air Veranstaltung
Wird zwischen den Parteien für eine Open Air Veranstaltung vereinbart, daß der Vermieter die Funktion der Mietsache überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte:
15.1 Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mietsachen abschalten oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder die körperliche Unversehrtheit anwesender Personen besteht oder Krawall oder Aufruhr die Mietsache gefährden. 2. Wird gemäß der vorgenannten Vorraussetzungen die Mietsache abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.
16 Gewährleistung und Haftung des Vermieters
Der Mieter erklärt die Mangelfreiheit der Mietsache mit Übergabe an die Transportperson. Sofern der Mieter Ansprüche gegen den Vermieter geltend macht wegen des Vorliegens von Mängeln schon bei Übergabe, obliegt dem Mieter die Beweislast dafür, daß der Mangel der Mietsache schon bei Übergabe an die Transportperson angehaftet habe. Mangel in diesem Sinn ist die Abweichung der Eigenschaft der Mietsache von der vertraglich vereinbarten Eigenschaft, die den Gebrauch der Mietsache zu dem vertraglich vereinbarten oder gewöhnlichen Zweck nicht nur unwesentlich beeinträchtigt.
16.1 Sollte ein derartiger Nachweis erfolgen, treffen den Vermieter die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
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16.2 Der Gewährleistungsanspruch gegen den Vermieter entfällt, wenn er nicht innerhalb von drei Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter fernschriftlich geltend gemacht wird; der Mieter die ihm obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllt, die Mietsache vom Mieter oder einem Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht; der Mieter die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, oder der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller dem Vermieter notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.
16.3 Eine über die vorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden aller Art.
16.4 Die Lieferzeit ist vom Vermieter unverbindlich angegeben. Der Vermieter wird alles tun um diese einzuhalten. Der Vermieter ist für eine Verzögerung der Lieferung nicht verantwortlich, wenn diese auf einen Umstand zurückzuführen ist, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Im Falle der schuldhaft verspäteten Leistung durch den Vermieter ist der Ersatzanspruch des Mieters auf Ersatzbeschaffung begrenzt. Ansprüche des Mieters wegen etwaiger Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Nutzungsbedingungen von Hüpfburgen oder Event Modulen
1. Das/die Event Module/n darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
2. Das/die Event Module/n ist für Kinder zugelassen wie es der Hersteller empfohlen wird.
3. Erwachsene dürfen die Event Module nur nutzen, wenn es dafür ausgelegt ist oder vom Hersteller empfohlen wird.
4. Achten Sie darauf, das die Empfehlung des Herstellers und der Kinder, die gleichzeitig auf dem Event Modulen spielen, vergleichbar ist.
5. Benutzen Sie Das Event Modulen in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Befolgen sie den Hinweisen des Herstellers und den Vereinbarungen aus dem Mietvertrag des Vermieters.
6. Bei Regen und starken Wind darf das Event Module nicht aufgebaut werden.
7. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise des Event Modulen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.
8. Speisen und Getränke sind in den Event Modulen verboten.
9. Schuhe sind in dem Event Modulen verboten.
10. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
11. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung des Event Modulen abgenommen werden.
12. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
13. Achten Sie darauf, dass die Verankerung des Event Module wirksam ist.
14. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
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